Benötigte Unterlagen
Eheschließungen in Dänemark für Ausländer gehen ab 1. Januar 2019 durch zwei unabhängige dänische Behörden.
Im ersten findet die Sachbearbeitung/Gutheißung und Gebührzahlung in der Agentur für Familienrecht in Dänemark statt.
In diesem Prozess kann meine Agentur mit ihren Erfahrungen und auf Grund der langjährigen Zusammenarbeit mit den Behörden den Prozess effizient und erfolgreich gestalten.
Im zweiten Schritt erfolgt dann die Trauung den euch gewünschten Kommunen auch an eurem Wunschtermin .
Auch diese Terminvereinbarung vor Ort gehören zu unserem Leistungsspektrum.
Für die Trauung selbst entstehen dann keine weiteren Kosten durch die örtliche Standesamte.

Notwendigen Dokumente
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Ihr Reisepass oder EU/EEA ID Karte – Sie sollen Fotos oder Kopien von alle Seiten Ihres Passes/EU/EEA ID Karte einreichen - auch von der Vor- und Rückseite
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Wenn nicht EU Bürger den gültig Schengen Visum oder Aufenthaltstitel, Aufenthalts-karte, Fiktionsbescheinigung
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Eine Personenstands urkunde. Für deutsche Staatsbürger und in Deutschland wohnende Ausländer ist eine erweiterte Meldebescheinigung.
Für Bürger aus Drittländern ist eine Ledigkeitsbescheinigung von Standesamt mit Apostille und beglaubigen Übersetzung.
*Die Urkunde darf maximal 4 Monate alt sein.
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Falls verwitwet oder geschieden: Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraft-vermerk oder Scheidungsurkunde oder einen anderen Nachweis über die Auflösung der Ehe.
Wenn Unterlagen sind aus Drittländern, dann ein Apostille und beglaubigen Übersetzung nötig sind.
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Wenn Sie ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben - Geburtsurkunde(n) Ihre Kinder.
Wichtig:
Die zusätzlich zu zahlende Gebühr in Dänemark beträgt zur Zeit 225€.
Bei Weiterleitung Ihrer Dokumente überweisen wir gleichzeitig diese Gebühr an die dänische Agentur für Familienrecht.
Sie ist niemals erstattungsfähig.