Eheschließung in der Ukraine
Die zivilrechtliche Eheschließung nach ukrainischem Recht wird in Deutschland anerkannt.
Internationales Ehefähigkeitszeugnis Um in der Ukraine heiraten zu können, benötigten deutsche Staatsangehörige bisher ein Internationales Ehefähigkeitszeugnis.
Dieses wurde von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland ausgestellt. Gemäß Verordnung des Justizministeriums Nr. 247/5 vom 24.02.2015 ist die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ausländer und Staatenlose für die Anmeldung einer Eheschließung in der Ukraine nicht mehr erforderlich.

Stattdessen werden die Angaben zum Familienstand nun lediglich im Antrag auf Anmeldung einer Eheschließung eingetragen und der Antragsteller über die Rechtsfolgen im Falle falscher Angaben belehrt. Weitere Dokumente Fragen Sie bitte das ukrainische Standesamt, welche Dokumente dort vorzulegen sind. In der Regel müssen z.B. ein Scheidungsurteil des deutschen Partners und die Fotokopie seines Reisepasses Seite 2 von 3 vorgelegt werden.
Falls diese Fotokopie beglaubigt werden muss, dann erhalten Sie diese Beglaubigungen z.B. von der ukrainischen Botschaft oder dem ukrainischen Generalkonsulat in dessen Amtsbezirk der deutsche Partner lebt.
Wichtig: Alle deutschen Urkunden sind dem ukrainischen Standesamt mit Apostille und mit Übersetzung in die ukrainische Sprache vorzulegen. Nach der Eheschließung in der Ukraine erhalten Sie vom Standesamt eine Heiratsurkunde.
Damit diese von deutschen Behörden anerkannt wird, sollten Sie diese unbedingt mit einer Apostille versehen lassen. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zu Apostillen- und Urkundenbeschaffung auf unserer Website.
Wenn Sie zusätzlich eine deutsche Heiratsurkunde erhalten möchten, dann können Sie Ihre Eheschließung freiwillig im deutschen Eheregister registrieren lassen. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Deutschen Botschaft in Kiew stellen.