
Eheschließung in den ehemaligen GUS-Ländern
Eine durchaus interessante Alternative kann auch eine Hochzeit in einem der ehemaligen GUS-Staaten sein.
Hier werden in der Regel weniger Dokumente als in Deutschland benötigt. Auch ist der Zeitaufwand für die Organisation der Eheschließung geringer und -nicht zuletzt- können auch Familienangehörige beider Partner ohne größeren Aufwand an der Hochzeit teilnehmen.
Sollten Sie in einem der GUS-Staaten heiraten wollen, dann werden Sie zumeist die folgenden Dokumente benötigen (die Anforderungen variieren ein wenig, je nach den spezifischen Wünschen des örtlichen Standesamtes):
- den Pass des inländischen Partners
- der deutsche Partner benötigt seinem Reisepass und teilweise ein Visum (z. B. für Russland oder
Weißrussland), ein Ehefähigkeitszeugnis mit Übersetzung und einer Beglaubigung
- manchmal wird auch eine Migrations-Karte oder Registrierungskarte benötigt
- alle Dokumente des ausländischen Partners müssen eine Apostille besitzen und die
Übersetzungen in die Landessprache müssen notariell beglaubigt sein
Vor- und Nachteile einer Hochzeit in einem der GUS-Staaten:
Plus
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für die Eheschließung mit einem deutschen Partner, sind geringes Einkommen oder kleiner Wohnraum kein Hindernis (nur falls keine nichtdeutschen Kinder aus früheren Ehen in Deutschland leben wollen!)
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gebührenfreie Beantragung eines Visums für die Familienzusammenführung mit einem deutschen Partner
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die Wartezeit auf einen Hochzeitstermin beim Standesamt ist in Übereinstimmung mit dem jeweiligen nationalen Familienrecht deutlich geringer als in Deutschland
Minus
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nach der Hochzeit muss ein Visum für Familienzusammenführung in Deutschland beantragt werden (ca. 4 bis 8 Wochen Bearbeitungsdauer)