
Zurzeit ist eine Hochzeit in Dänemark die schnellste, legitime und kostengünstigste Möglichkeit, Herzen von Verlobten aus Deutschland, EU-Länder, Israel und den ehemaligen GUS-Ländern zu vereinen.
Diese Variante eignet sich besonders für binationale Paare und ist in Deutschland anerkannt.
Die Grundlage für diese Anerkennung bildet seit 1936 ein bilaterales Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland. Nach einer Heirat in Dänemark kann sofort eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt werden, ohne Deutschland verlassen zu müssen.
Sollte wider Erwarten die Aufenthaltserlaubnis dennoch verweigert werden, so hat diese Verweigerung keine Auswirkungen auf die spätere Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung.
Vor- und Nachteile einer Eheschließung in Dänemark:
Plus
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einfache und damit kostengünstige Möglichkeit für eine Eheschließung
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Eheschließung in Dänemark in ein Tag!
Minus
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die deutschen kommunalen Behörden die Rückkehr des ausländischen Ehegatten in sein Heimatland und die anschließende Beantragung einer Familienzusammenführung